Lieferung & Zahlung

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen:
Diese Bestimmungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Diese Bestimmungen geltend für all - auch zukünftigen - Lieferungen, Leistungen und Verträgen zwischen uns und dem Auftraggeber. Abweichende Bestimmungen des Vertragspartners binden uns, soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde, nicht. Unsere Angebote sind unverbindlich. Bestellungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Ist ein Vertrag ohne beiderseitige schriftliche Erklärung geschlossen worden, so ist für den Vertragsinhalt unsere Auftragsbestätigung maßgeblich. Sofern eine Bestätigung nicht vorliegt, ist der schriftliche Auftrag des Bestellers nachrangig maßgeblich.

Preise:
Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk bzw. Lager, zuzüglich Fracht, Spesen und Mehrwertsteuer. Unsere Preise sind Tagespreise, gegenüber Kaufleuten gilt daher, daß ausschließlich die Preise zum Lieferzeitpunkt maßgeblich sind, also auch kurzfristige Preiserhöhungen vom Besteller zu akzeptieren sind, die auf Grund von Erhöhungen der Einstandspreise, Frachtkosten, Steuern, Abgaben und Gebühren oder sonstige Kosten bei Vertragsschluß eingetreten sind. Dem Besteller steht anläßlich einer solchen Preiserhöhung ein Rücktrittsrecht nur zu, sofern der Preisunterschied mehr als 5 % des ursprünglichen Preises ausmacht.

Zahlungsbedingungen:
Warensendungen zu Neukunden erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Warensendungen unter 80,00 Euro (ohne Versandkosten) sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Ansonsten sind die Zahlungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind auf den geschuldeten Betrag 8 % Zinsen p.a. über dem jeweiligen Basiszinzsatz gemäß § 288 Abs. 2, 247 BGB zu entrichten. Wechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die mit der Diskontierung und Einziehung verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des Protestes. Wir sind grundsätzlich berechtigt, Lieferungen und Leistungen auch nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen.

Lieferungen:
Die Versendung der Ware durch uns erfolgt mit der Sorgfalt, welche wir in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen, unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, insbesondere bezüglich der Auswahl des Transportunternehmens. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Im übrigen binden uns Versandvorschriften des Bestellers nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware, geht mit der Übergabe an den Transportunternehmer bzw. an den Besteller auf diesen über.

Zurückbehaltungsrecht:
An der von uns gelieferten Ware steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Im übrigen kann der Besteller nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die von uns nicht bestritten bzw. die rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Besteller kann vertragliche Rechte nicht ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung auf Dritte übertragen.

Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren sowie aus den an ihrer Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen ( Vorbehaltsware ) bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller jetzt oder künftig zustehenden Ansprüchen vor.
Eine Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor. Bearbeitet der Besteller Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns das Miteigentum an den neuen Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zu. Dies gilt sinngemäß bei Vermengung oder Vermischung mit fremden Waren bzw. Stoffen.
Der Besteller hat die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns zu bewahren. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware und die aus der Vorbehaltsware etwa neu entstandenen Sachen gegen Feuer und Diebstahlsgefahr angemessen zu versichern und uns auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Die Vorbehaltsware darf nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter Eigentumsvorbehalt, ggf. mit entsprechenden Verarbeitungsklauseln bzw. unter Abtretung der aus der Lieferung entstandenen Forderungen, veräußert werden. Die Lieferungsbedingungen des Bestellers sind auf Verlangen vorzulegen.
Der Besteller tritt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen, die Vorbehaltsware bzw. die neu hergestellte Ware betreffenden Rechtsgeschäft zukünftig erwachsen, schon jetzt an uns zur Sicherheit sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller jetzt oder zukünftig zustehenden Ansprüche ab, und zwar mit alles Nebenrechten, ohne daß es später gesonderter Erklärung bedarf. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware durch den Besteller zusammen mit anderer Ware tritt der Besteller uns hiermit mit Vorrang vor anderen Ansprüchen denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der den von uns in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware zuzüglich eines Aufschlages von 10% dieses Wertes entspricht. Diese Abtretung wird zunächst als stille Abtretung behandelt, d.h. der Besteller ist zur Einziehung der Genannten Forderung ermächtigt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, diese Abtretung offenzulegen und Zahlung an uns zu verlangen. Der Besteller ist in diesem Falle verpflichtet, seine Abnehmer offenzulegen.
Außerhalb des üblichen Weiterverkaufs im Geschäftsbetrieb des Bestellers ist dieser zur Verpfändung und anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, die geeignet sind, unsere Rechte daran zu benachteiligen, nicht berechtigt.
Der Besteller hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen unverzüglich unter Übergabe der für eine Drittwiderspruchsklage notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die mit der Geltendmachung unserer Rechte verbundenen Kosten und Auslagen trägt der Besteller. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten den Wert unserer Forderungen gegenüber dem Besteller um mehr als 20%, werden schon jetzt diejenigen Sicherheiten insoweit ( teilweise ) freigegeben, die bereits vollständig bezahlte Warenlieferung betreffen.

Beanstandungen, Gewährleitungen:
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen, stehen dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche mit folgenden Einschränkungen zu:
Beanstandungen über Richtigkeit und äußerliche Beschädigung der Ware müssen spätestens innerhalb 3 Tagen nach Warenempfang erfolgen. Eine Kopie des Ablieferungsscheins ist einzuschicken. Wir sind bei Mängeln der gelieferten Ware bzw. ausgeführten Leistungen nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Ersatzleistung berechtigt. Erst ein zweimaliges Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Erstlieferung/Ersatzleistung berechtigt den Besteller zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des vereinbarten Preises. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, wie Schadenersatz sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt nicht bei Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Unmöglichkeit:
Bei Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung kann der Besteller nur Schadenersatz bis max. 15% des Wertes der entsprechenden (Teil-)Lieferung oder Leistung verlangen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Daneben bleibt das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag unberührt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Lieferungen sowie Gerichtsort ist Krefeld.

Verschiedenes:
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ersetzen alle bisherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder später unwirksam werden, so bleiben die übrigen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bedingungen durch solche Bedingungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen. Das gleiche gilt sinngemäß bei einer Regellücke. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen oder zusätzliche individuelle Vereinbarungen bei Vertragsabschluß haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch und insbesondere bei Änderung dieser Schriftformklausel.

41379 Brüggen, dem 01.04.2021 Bahrs Technik GmbH Erfüllungsort für alle Lieferungen sowie Gerichtsort ist Nettetal-Lobberich.